T
Tan: gelbbraune, lohfarbene Fellfarbe
Tigerung (Fellfarbe): tigerartige, unregelmäßige Farbflecken auf andersfarbigem Fell
Totverbeller: ein Jagdhund, der vor dem verendeten Wild Laut gibt, bis sein Hundeführer bei ihm ist
Toy: Oberbegriff für kleine Hunderassen. Toy kommt aus dem Englischen und bedeutet Spielzeug. Der Begriff ist vor allem, aber keineswegs ausschließlich, im englischen Sprachraum üblich.
tricolor, trikolor (Fellfarbe): dreifarbig, deutlich voneinander abgegrenzt
trocken: dünne Haut, fettarmes Unterhautbindegewebe; so sind Muskeln, Sehnen und Knochenvorsprünge erkennbar
Tulpenohr: aufrecht getragenes Ohr mit abgerundeter Ecke, leicht nach vorn gebogene Kante (wie das Blütenblatt einer Tulpe), z. B. bei der Französischen Bulldogge
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U
Überbiss: Die Schneidezähne des Oberkiefers überragen die des Unterkiefers
UKC (United Kennel Club): größter und ältester Zuchtverband außerhalb von KC, AKC und FCI. Vor allem in Nordamerika tätig.
Unterwolle: dichtes weiches Fell unter dem Deckhaar, siehe Wollhaar
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V
Vorbiss: Die Schneidezähne des Unterkiefers stehen vor denen des Oberkiefers
Vorderhand, auch Vorderlauf: vorderes Bein
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W
Wamme: lockere Kehlhaut
Welpe: Junghund bis etwa zum zweiten Lebensmonat
Werfen: gebären
Wesen: Persönlichkeit und Temperament eines Hundes bzw. einer Rasse
Wesenstest: Prüfung des Verhaltens in standardisierten Situationen als Teil der Ankörung oder als gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Haltung vonListenhunden
Widerrist: Schulter, höchster Punkt der Rückenlinie
Wurf: (neugeborene) Welpen
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Z
Zangengebiss: Die Schneidezähne von Ober- und Unterkiefer stehen genau aufeinander
Zobelfarben: siehe sable
Zucht: Als Zucht wird in der Biologie die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Umformung bezeichnet. Dabei sollen
gewünschte Eigenschaften verstärkt und ungewünschte Eigenschaften unterdrückt werden.
Zuchtzulassungprüfung: Die Auswahl der Zuchttiere erfolgt mittels einer Zuchtzulassungs - prüfung (ZZP). Grundlage hierfür ist eine Ausstellungsbewertung mit einem Formwert von mindestens SEHR GUT. Damit kann ein Hund zur ZZP vorgestellt werden, bei der 2 anwesende Richter den Hund in allen Teilen beurteilen. Quelle: VK
Zwinger: in der Rassehunde- und Rassekatzenzucht den Zuchtnamen eines Züchters
Zwinger: ein eingegittertes Gehege für Tiere, siehe Gehege
Zwingernamenschutz: ( bei VK) Formloser Antrag beim Zuchtbuchamt. Es müssen 2 - 3 Namensvorschläge eingereicht werden. Zwingernamensschutz kann nur erteilt werden, wenn der vorgeschlagene Name noch nicht (auch nicht in ähnlicher Form) geschützt ist. Neben der kompletten Anschrift des Antragstellers ist die Hunderasse mit anzugeben. Evtl. zuvor in einem nicht FCI/VDH-anerkannten Verband verwendete Zwingernamen dürfen vom Antragsteller nicht beantragt und vom VK nicht geschützt werden. Bei der Beantragung eines Zwingernamens beim Zuchtbuchamt ist daher vom Antragsteller eine Erklärung abzugeben, dass er entweder für sich noch nie einen Zwingernamen hat schützen lassen oder falls doch, Angabe der Rasse und des Zuchtverbandes. Derselbe Zwingername für mehrere Personen ist nur dann zulässig, wenn alle Inhaber Mitglied des VK sind und in derselben Adresse wohnhaft sind. Je Züchter darf für alle gezüchteten Rassen nur ein Zwingername geschützt werden. Antragsteller, die innerhalb des VDH/FCI einen geschützten Zwingernamen haben, können keinen weiteren Namen schützen lassen. Der bestehende Name muss für neue Rassen erweitert/neu geschützt werden. Ein Zwingername wird nicht geschützt, wenn die Hunde des Antragstellers gemeinschaftlich mit Hunden gehalten werden, deren Eigentümer innerhalb oder außerhalb des VK dieselbe(n) Rasse(n) züchtet. Da das VK-Zuchtbuch nur Mitgliedern offen steht, können auch nur Mitglieder einen Zwingernamen schützen lassen. Vor dem ersten Deckakt im Zwinger eines VKerstzüchters muss eine Zwingerabnahme durch den zuständigen Landesgruppenzuchtwart stattgefunden haben. Quelle: VK Zuchtordnung
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Quelle: de.wikipedia.org